Aktuelles · 17.08.2026

Einspeisevergütung ab August 2026: nur noch 7,70 Cent pro Kilowattstunde

Die Bundesnetzagentur hat die EEG-Fördersätze für neue Solaranlagen neu festgesetzt. Wer seine Anlage ab dem 1. August 2026 in Betrieb nimmt, bekommt für eingespeisten Strom aus einer Anlage bis 10 kW 7,70 ct pro Kilowattstunde. Das ist keine Überraschung, sondern das Prinzip: Die Sätze werden halbjährlich neu bestimmt und zeigen seit Jahren nach unten. Für die Planung heißt das etwas Einfaches — der Wert Ihrer Anlage entsteht heute im eigenen Haus, nicht im Netz.

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Die aktuellen Sätze im Überblick

Diese Werte gelten für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme — und der Satz, der dann gilt, bleibt für 20 Jahre gesichert.

Die Staffelung wirkt anteilig: Bei einer 15-kW-Anlage werden die ersten 10 kW mit dem höheren Satz vergütet und nur der Rest mit dem niedrigeren. Eine etwas größere Anlage fällt also nicht komplett in die schlechtere Stufe — ein Denkfehler, der uns in Beratungen oft begegnet.

Warum die selbst genutzte Kilowattstunde mehr wert ist

Rechnen Sie es an Ihrer eigenen Stromrechnung nach. Wer 30 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, spart mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde genau diese 30 Cent. Für die eingespeiste Kilowattstunde gibt es 7,70 Cent. Der Eigenverbrauch ist damit rund viermal so wertvoll wie die Einspeisung — und dieser Abstand wird mit jeder Absenkung größer, während der Strompreis für Sie eher nicht sinkt.

Genau deshalb hat sich die Reihenfolge in der Planung gedreht. Früher galt: Dach voll, Rest ins Netz. Heute lautet die erste Frage, wie viel des eigenen Stroms tatsächlich im Haus bleibt. Eine typische Familie ohne Speicher nutzt etwa 25 bis 35 Prozent selbst. Mit einem passend dimensionierten Speicher werden daraus 60 bis 70 Prozent, mit Wärmepumpe und Wallbox als planbaren Verbrauchern noch mehr.

Volleinspeisung: wann sie trotzdem passt

Die 12,22 ct für Volleinspeisung sind fast das Doppelte des Überschuss-Satzes. Das lohnt sich in genau einer Situation: wenn im Gebäude kaum Strom verbraucht wird oder eine zweite, separate Dachfläche frei ist. Beide Varianten lassen sich sogar kombinieren — eine Anlage für den Eigenverbrauch, eine zweite ausschließlich für die Einspeisung. Ob das bei Ihnen sinnvoll ist, hängt an Dachfläche, Zählerkonzept und Verbrauchsprofil; das rechnen wir vorher durch, statt es zu behaupten.

Was sich dadurch nicht ändert

Zwei Punkte bleiben unabhängig von den Fördersätzen bestehen, und sie sind für die Rechnung oft wichtiger als die letzten Zehntel Cent. Erstens: Für private Photovoltaikanlagen gilt weiterhin der Nullsteuersatz — auf Anlage, Speicher und Montage fallen 0 Prozent Mehrwertsteuer an. Zweitens: Der einmal zugeteilte Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre. Was für Ihre Anlage festgeschrieben ist, kann durch spätere Absenkungen nicht mehr verändert werden — die Stufen betreffen immer nur Anlagen, die danach neu dazukommen.

Was das für Ihre Planung heißt

Vier Punkte, die aus den neuen Sätzen folgen:

So läuft es mit uns ab

Wir schauen uns zuerst Ihren Verbrauch an — Jahresmenge, Tagesverlauf, geplante Wärmepumpe oder Wallbox. Daraus ergibt sich die sinnvolle Anlagengröße und die Frage, ob ein Speicher etwas bringt. Sie bekommen ein Angebot mit klaren Zahlen, keine Renditeversprechen. Erst nach Ihrer Unterschrift folgt die technische Machbarkeitsprüfung, noch innerhalb der Widerrufsfrist — passt etwas nicht, können beide Seiten ohne Kosten aussteigen. Montage, Zählerschrank und die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister organisieren wir mit dem eigenen Team. Beispiele finden Sie unter Projekte, eine erste Größenordnung liefert der Konfigurator.

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Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze, Sätze für Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 17.08.2026; der Beispiel-Strompreis von 30 ct/kWh dient nur der Veranschaulichung und ersetzt keine Berechnung für Ihr Haus. — Auch aktuell: Neue KfW-Förderung für Wärmepumpen.

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