Aktuelles · 09.07.2026

Neue KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: Das ändert sich für Ihre Wärmepumpe

Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen für den Heizungstausch neu gefasst. Die gute Nachricht: Die Förderung wird für viele sogar stärker — erstmals sind bis zu 80 % Zuschuss möglich (bisher war bei 70 % Schluss), in Summe bis zu 22.400 €. Familien profitieren besonders. Aber: Ab Februar 2027 schmelzen die Sätze planbar ab. Wer 2026 beantragt, sichert sich die höchsten Zuschüsse.

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Die neuen Konditionen im Überblick

Ab dem 21. Juli 2026 gelten für die KfW-Heizungsförderung in Wohngebäuden diese Eckpunkte:

Ein Rechenbeispiel der KfW

Eine Familie mit einem Kind und 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen: Durch den Familienzuschlag zählt sie wie ein 30.000-€-Haushalt und bekommt den vollen 40-%-Einkommensbonus. Für eine Wärmepumpe, die 32.000 € kostet, ergibt das bei Antrag bis zum 31. Januar 2027 einen Zuschuss von bis zu 22.400 € — die Familie zahlt also nur rund 9.600 € selbst.

Warum 2026 der richtige Zeitpunkt ist

Die Neufassung baut eine eingebaute Uhr ein: Ab dem 1. Februar 2027 sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich — jedes verstrichene Halbjahr kostet bares Geld. Wer seinen Antrag noch 2026 stellt, bekommt die höchsten Sätze, die es künftig geben wird. Panik ist trotzdem fehl am Platz: Bereits erteilte KfW-Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel dafür sind reserviert.

So läuft es mit uns ab

Den Förderantrag stellen Sie als Eigentümer selbst bei der KfW — das schreibt das Verfahren so vor. Aber Sie stehen damit nicht allein: Wir planen Ihre Wärmepumpe, erstellen alle für den Antrag notwendigen Unterlagen und Nachweise und begleiten Sie durch jeden Schritt, bis der Zuschuss bewilligt ist. Die Montage übernimmt anschließend unser eigenes Team — in der Regel innerhalb einer Woche.

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Quelle: Pressemitteilung der KfW vom 08.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09.07.2026. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln; ein Rechtsanspruch besteht nicht. — Auch aktuell: BGH-Urteil: Anspruch auf Klimaanlage in der Eigentumswohnung.

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Was ist für Ihr Haus drin?

Kurz eintragen — wir melden uns mit einer ehrlichen Ersteinschätzung zur neuen Förderung und bereiten auf Wunsch alle Antragsunterlagen vor.

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