Neue KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: Das ändert sich für Ihre Wärmepumpe
Die Bundesregierung hat die Förderbedingungen für den Heizungstausch neu gefasst. Die gute Nachricht: Die Förderung wird für viele sogar stärker — erstmals sind bis zu 80 % Zuschuss möglich (bisher war bei 70 % Schluss), in Summe bis zu 22.400 €. Familien profitieren besonders. Aber: Ab Februar 2027 schmelzen die Sätze planbar ab. Wer 2026 beantragt, sichert sich die höchsten Zuschüsse.
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Die neuen Konditionen im Überblick
Ab dem 21. Juli 2026 gelten für die KfW-Heizungsförderung in Wohngebäuden diese Eckpunkte:
- Neue Obergrenze: bis zu 80 % Zuschuss (bisher 70 %) — so weist es die KfW in ihrer Beispielrechnung aus. Erreichbar durch die Kombination von Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus.
- 30 % Grundförderung — unverändert für alle.
- Förderhöchstbetrag 28.000 € für die erste Wohneinheit (bisher 30.000 €). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um jeweils 750 €.
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (bisher 20 %) für den zügigen Austausch alter Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen — sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Neuer, gestaffelter Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
- Neu: der Familienzuschlag. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom anzusetzenden Jahreseinkommen pauschal 10.000 € abgezogen — dadurch rutschen viele Familien in eine höhere Bonusstufe.
- Weggefallen: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
- Ausblick: Ab dem ersten Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus geplant — in der EU gefertigte Wärmepumpen erhalten dann 15 % zusätzlich, außerhalb der EU gefertigte nur noch 15 % Grundförderung.
Ein Rechenbeispiel der KfW
Eine Familie mit einem Kind und 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen: Durch den Familienzuschlag zählt sie wie ein 30.000-€-Haushalt und bekommt den vollen 40-%-Einkommensbonus. Für eine Wärmepumpe, die 32.000 € kostet, ergibt das bei Antrag bis zum 31. Januar 2027 einen Zuschuss von bis zu 22.400 € — die Familie zahlt also nur rund 9.600 € selbst.
Warum 2026 der richtige Zeitpunkt ist
Die Neufassung baut eine eingebaute Uhr ein: Ab dem 1. Februar 2027 sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich — jedes verstrichene Halbjahr kostet bares Geld. Wer seinen Antrag noch 2026 stellt, bekommt die höchsten Sätze, die es künftig geben wird. Panik ist trotzdem fehl am Platz: Bereits erteilte KfW-Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel dafür sind reserviert.
So läuft es mit uns ab
Den Förderantrag stellen Sie als Eigentümer selbst bei der KfW — das schreibt das Verfahren so vor. Aber Sie stehen damit nicht allein: Wir planen Ihre Wärmepumpe, erstellen alle für den Antrag notwendigen Unterlagen und Nachweise und begleiten Sie durch jeden Schritt, bis der Zuschuss bewilligt ist. Die Montage übernimmt anschließend unser eigenes Team — in der Regel innerhalb einer Woche.
Quelle: Pressemitteilung der KfW vom 08.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09.07.2026. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln; ein Rechtsanspruch besteht nicht. — Auch aktuell: BGH-Urteil: Anspruch auf Klimaanlage in der Eigentumswohnung.