Direktvermarktung für Ihre PV-Anlage: Was ab 2027 in Augsburg gilt
Wer heute eine Anlage ans Netz bringt, bekommt 20 Jahre lang 7,70 ct für jede eingespeiste Kilowattstunde. Für Anlagen ab 2027 plant der Gesetzgeber etwas anderes: drei Jahre Übergangszahlung, danach Direktvermarktung an der Strombörse. Was das konkret heißt, was noch offen ist und wie wir eine Anlage so planen, dass sie damit zurechtkommt.
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Was Direktvermarktung bedeutet
Bei der festen Einspeisevergütung nimmt der Netzbetreiber Ihren Überschussstrom ab und zahlt dafür 20 Jahre lang denselben Satz. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister, der Direktvermarkter, Ihren Strom an der Strombörse (EPEX Spot). Er bündelt viele Anlagen, übernimmt Prognose, Abrechnung und Meldungen und behält dafür eine Gebühr. Sie bekommen den Börsenpreis minus diese Gebühr, bei Anlagen unter 25 kW laut Entwurf plus einen zeitlich befristeten Bonus.
Heute ist die Direktvermarktung erst ab 100 kW Pflicht. Hausanlagen können freiwillig wechseln, in der Praxis tut das kaum jemand: Der Förderwert liegt nur 0,4 ct über der Festvergütung, die Grundgebühren klassischer Vermarkter fressen diesen Vorsprung bei einer Hausanlage schnell auf. Und der Börsenwert von Solarstrom schwankt stark, weil mittags alle Anlagen gleichzeitig liefern: Im Januar 2026 war eingespeister Solarstrom im Monatsmittel 11,02 ct/kWh wert, im April 1,32 ct (in 492 Viertelstunden war der Preis negativ), im Juli 5,23 ct. Schon jetzt gilt für Neuanlagen zudem das Solarspitzengesetz: In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis gibt es keine Vergütung, und ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeisung auf 60 % der Anlagenleistung begrenzt.
Was sich 2027 ändern soll
Stand: Regierungsentwurf, nicht beschlossen
Alle folgenden Angaben beruhen auf dem Entwurf der EEG-Novelle 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026). Bundesrat und Sachverständige fordern Änderungen gerade für kleine Anlagen. Was am Ende gilt, steht erst nach dem Beschluss des Bundestags fest. Stand dieser Seite: 26.10.2026.
- Festvergütung entfällt für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Für Bestandsanlagen ändert sich nichts.
- Übergangszahlung für 36 Monate ab Inbetriebnahme: anfangs 5,2 ct/kWh, einheitlich für Überschuss- und Volleinspeisung, ab 1. August 2027 halbjährlich sinkend. 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW, danach gar nicht mehr.
- Danach Direktvermarktung. Anlagen unter 25 kW sollen für 48 Monate nach dem Wechsel in die Direktvermarktung einen Bonus von 1,5 ct/kWh erhalten (§ 50c des Entwurfs).
- Einspeisekappung auf 50 %: Neue Dachanlagen unter 100 kW dürfen dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Eigenverbrauch und Speicher sind davon nicht betroffen.
- Bestandsanlagen bleiben, wie sie sind: Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 bedeutet 20 Jahre fester Satz nach heutigem Recht.
Zum Verfahren: Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026, die Anhörung der Sachverständigen am 5. Oktober; die Abstimmung wird für November erwartet. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September verlangt, kleine Anlagen auszunehmen und die Übergangszahlung zu verlängern, die Bundesregierung ist dem bisher nicht gefolgt. Wie es ausgeht, wissen wir nicht, und wir behaupten es auch nicht.
Für wen das relevant ist
Anlage geht noch 2026 in Betrieb
Für Sie bleibt alles beim Alten: Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, ist für 20 Jahre gesichert, aktuell 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kW. Entscheidend ist die tatsächliche Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026, nicht Bestellung oder Montage. Die aktuellen Sätze haben wir im Beitrag zur Einspeisevergütung ab August 2026 zusammengestellt.
Anlage ab 2027
Hier greift laut Entwurf das neue Modell: drei Jahre Übergangszahlung, danach Direktvermarktung. Die Anlage wird deshalb von Anfang an auf Eigenverbrauch geplant: passende Größe, Speicher, steuerbare Verbraucher und ein intelligentes Messsystem. Der eingespeiste Rest ist dann eine Zugabe, nicht die Grundlage der Rechnung.
Anlage älter als 20 Jahre
Bei ausgeförderten Anlagen läuft die Festvergütung ohnehin aus. Wer weiter einspeisen und dafür Geld bekommen will, braucht einen Direktvermarkter; sonst bleibt nur die Abnahme zum Marktwert abzüglich Kosten. Dazu beraten wir Sie gern, wenn Sie uns ansprechen.
Was eine Anlage für die Direktvermarktung braucht
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Viertelstundenwerten. Eingebaut wird es vom Messstellenbetreiber, die jährlichen Kosten sind im Messstellenbetriebsgesetz gedeckelt. Wir stimmen das Messsystem mit dem Messstellenbetreiber ab und beantragen es für Sie zusammen mit der Netzanmeldung. Laut Entwurf soll der Rollout auf Erzeugungsanlagen über 2 kW ausgeweitet werden.
- Vertrag mit einem Direktvermarkter. Den schließen Sie als Anlagenbetreiber. Erste Anbieter für kleine Anlagen haben Angebote angekündigt oder Wartelisten geöffnet, zum Beispiel spotmyenergy (5,99 € Grundpreis im Monat plus 1 ct/kWh Gebühr, monatlich kündbar), Rabot Energy (bis 7 kW) oder enviaM (7 bis 25 kW, nur Vormerkung); Stand 26.10.2026, ohne Empfehlung. Wir nennen Ihnen gern, worauf Sie beim Vertrag achten sollten.
- Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Das übernehmen wir, wie bei jeder Anlage.
- Steuerbarer Wechselrichter und Speicher. Damit die 50-%-Kappung und negative Börsenpreise den Ertrag nicht auffressen, muss die Anlage den Mittagsstrom ins Haus und in den Speicher lenken können statt ins Netz.
Rechenbeispiel: Was eingespeister Strom künftig bringt
Ein Beispiel, keine Berechnung für Ihr Haus. Annahmen: 10 kWp, 9.500 kWh Jahresertrag, 30 % Eigenverbrauch ohne Speicher, also 6.650 kWh Einspeisung im Jahr.
- Festvergütung heute (7,70 ct/kWh): rund 512 € im Jahr.
- Übergangszahlung laut Entwurf (5,2 ct/kWh): rund 346 € im Jahr.
- Direktvermarktung laut Entwurf bei angenommenem Marktwert von 5 ct/kWh plus 1,5 ct Bonus minus 1 ct Gebühr und 5,99 € Grundpreis im Monat: rund 294 € im Jahr. Bei einem Marktwert von 1,3 ct wie im April 2026 blieben rund 48 €.
- Zum Vergleich der Eigenverbrauch: Die 2.850 selbst verbrauchten Kilowattstunden sparen bei einem Strompreis von 30 ct rund 855 € im Jahr.
Die Botschaft ist dieselbe wie heute, nur deutlicher: Der Wert der Anlage entsteht im Haus. Die Direktvermarktung sorgt lediglich dafür, dass der Überschuss überhaupt noch Geld bringt.
So planen wir eine Anlage für 2027
Wir schauen uns zuerst Ihren Verbrauch an: Jahresmenge, Tagesverlauf, geplante Wärmepumpe oder Wallbox. Daraus ergibt sich die Anlagengröße, ausgerichtet am Eigenverbrauch statt an der Dachfläche. Ohne Speicher nutzt ein Haushalt typischerweise 25 bis 35 % des Solarstroms selbst, mit Speicher 60 bis 70 %, je nach Anlagengröße und Verbrauchern bis zu 90 %. Den Speicher planen wir deshalb von Anfang an mit, wegen der 50-%-Kappung und der negativen Preise erst recht. Das intelligente Messsystem stimmen wir mit Netz- und Messstellenbetreiber ab, Netzanmeldung und Marktstammdatenregister übernehmen wir. Sie bekommen ein Angebot mit klaren Zahlen; nach Ihrer Unterschrift folgt die technische Machbarkeitsprüfung innerhalb der Widerrufsfrist, bei der beide Seiten ohne Kosten aussteigen können. Für Privathaushalte gilt weiterhin 0 % MwSt. (Wohngebäude, bis 30 kWp). Wie das fertig aussieht, zeigen unsere Projekte aus Augsburg und Umgebung; eine erste Größenordnung liefert der Konfigurator. Mehr zu Planung und Montage auf der Seite Photovoltaik in Augsburg.
Kurzanfrage: PV-Anlage für 2027 planen
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Häufige Fragen
Verliere ich meine bestehende Einspeisevergütung?
Nein. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält den festen Satz für 20 Jahre. Auch der Regierungsentwurf lässt Bestandsanlagen unberührt (§ 100 EEG-Entwurf).
Lohnt sich eine PV-Anlage 2027 überhaupt noch?
Ja, über den Eigenverbrauch. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den eigenen Strompreis, und der ist ein Vielfaches dessen, was eingespeister Strom bringt. Die Einspeisung ist eine Zugabe, nicht die Grundlage der Rechnung.
Brauche ich einen Smart Meter?
Ja. Für die Direktvermarktung muss die Einspeisung viertelstündlich gemessen werden, dafür braucht es ein intelligentes Messsystem. Wir stimmen es mit dem Messstellenbetreiber ab und beantragen es für Sie zusammen mit der Netzanmeldung.
Wer schließt den Vertrag mit dem Direktvermarkter?
Der Anlagenbetreiber, also Sie. Wir bereiten die Anlage technisch darauf vor, melden sie beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an und sagen Ihnen, worauf Sie beim Vertrag achten sollten.
Was passiert, wenn ich keinen Direktvermarkter habe?
Laut Regierungsentwurf gibt es nach dem Ende der Übergangszahlung ohne Direktvermarkter keine Vergütung mehr für den eingespeisten Überschuss. Der Strom fließt dann unvergütet ins Netz. Umso wichtiger ist eine Anlage, die möglichst viel im Haus verbraucht.
Ist das Gesetz schon beschlossen?
Nein. Stand 26.10.2026 liegt ein Regierungsentwurf vor (Bundestags-Drucksache 21/7867); die 2./3. Lesung im Bundestag wird für November 2026 erwartet. Wir aktualisieren diese Seite, sobald etwas beschlossen ist.
Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867, Regierungsentwurf EEG-Novelle (vom 07.09.2026) · Drucksache 21/8298, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung (vom 30.09.2026) · Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze (Sätze für Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027) · netztransparenz.de, Marktwertübersicht Solar (abgerufen 26.10.2026) · solaranlage-ratgeber.de, Direktvermarktung von Solarstrom (Stand August 2026) · solaranlage-ratgeber.de, EEG 2027 im Bundestag (vom 16.10.2026) · pv magazine, Gegenäußerung der Bundesregierung (vom 02.10.2026) · ZfK, Kritik an der EEG-Novelle (vom 03.08.2026) · spotmyenergy.de, Produktseite Direktvermarktung (abgerufen 26.10.2026). Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 26.10.2026; die 2027-Regeln beruhen auf dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7867) und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Das Rechenbeispiel und der Beispiel-Strompreis von 30 ct/kWh dienen nur der Veranschaulichung und ersetzen keine Berechnung für Ihr Haus. Keine Rechts- oder Steuerberatung.